ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Technisches Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV.

Artikel 1 Anwendbarkeit, Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Technische Industrie en Handelsonderneming Bijlard BV“ jedes der Privatunternehmen, die zur Gruppe des Privatunternehmens „Bijlard BV“ gehören, der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und „Kunde“ ist das andere Partei der Technischen Industrie und des Handelssonderneming Bijlard BV. Die angebotenen oder zu liefernden Artikel werden, sofern nicht anders angegeben, als „Produkte“ bezeichnet.

2. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot von Bijlard BV und für alle mit der technischen Industrie und dem Handelsunternehmen Bijlard BV geschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3. Von diesen Bedingungen kann nur bei schriftlicher Vereinbarung und nur für das jeweilige Geschäft abgewichen werden.

4. Es gilt stets die aktuellste bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

5. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Artikel 2 Angebote, Bestätigungen und Preise

1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern von der Technischen Industrie und dem Handelsunternehmen Bijlard BV nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, so bedeutet dies, dass das freibleibende Angebot in jedem Fall nach Ablauf dieser Frist verfällt.

2. Preisangebote erfolgen stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie Versandkosten und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn ein oder mehrere kostenbestimmende Faktoren (einschließlich Einkaufskosten, Steuern, Prämien, Wechselkurse usw.) nach Vertragsabschluss erhöht werden, ist die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV berechtigt, diese Preiserhöhung an die weiterzugeben Kunde.

3. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Technischen Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV kommt nur dann zustande, wenn das Technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV einen Auftrag des Kunden schriftlich annimmt oder wenn das Technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV einen Auftrag tatsächlich ausführt.

4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Artikel für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.

5. Wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat und die Produkte außerhalb der Niederlande exportiert werden, garantiert der Kunde, dass er ordnungsgemäß für die geltende Umsatzsteuer im jeweiligen Land registriert ist. Der Kunde stellt die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV von Schäden frei, die sich aus Rechnungen ergeben, die fälschlicherweise auf einem Nullsatz basieren.

6. Die Bereitstellung von Katalogen, Broschüren usw. stellt kein Angebot dar und verpflichtet Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV nicht zum Abschluss eines Vertrages. Die in einem Angebot, in Lagerlisten, Broschüren, Katalogen usw. von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV angegebenen oder enthaltenen Maße, Gewichte, technischen Daten, Abbildungen usw. wurden mit größtmöglicher Sorgfalt angegeben, haben jedoch nur einen allgemeinen Informationscharakter. Natur. Geringfügige Abweichungen der Produkte hiervon stellen keinen Mangel seitens der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV dar. Darüber hinaus kann ein Mangel nur dann angenommen werden, wenn der Käufer nachweist, dass die Abweichung zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Käufers führt.

Artikel 3 Lieferung, Lieferkosten und Lieferzeit

1. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“ des technischen Industrie- und Handelsunternehmens Bijlard BV.

2. Im Falle großer und/oder schwer zu transportierender Produkte und/oder dringender Lieferungen und/oder anderer besonderer Umstände kann Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV von der vorgenannten Regelung bezüglich Versand- und Bestellkosten abweichen.

3. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Produkte das Lager der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV verlassen. Das Risiko während des Transports vom Lager der Technischen Industrie und Handelssonderneming Bijlard BV oder anderswo zum Kunden geht zu Lasten des Kunden. Im Falle eines Transportschadens ist Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV auf Anfrage bereit, ihre (möglichen) Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen im Hinblick auf den Schaden am Produkt des Käufers an den Käufer abzutreten.

4. Angegebene Lieferzeiten sind stets annähernd und stellen keine Ausschlussfristen dar. Im Falle einer verspäteten Lieferung oder im Falle einer sonstigen nicht (rechtzeitigen) Erfüllung durch Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV muss Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV schriftlich über den Verzug informiert werden und Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV muss eine angemessene Frist eingeräumt wird, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen.

5. Wenn die Produkte nach Ablauf der Lieferzeit nicht vom Käufer abgeholt wurden, werden sie von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV ist berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

6. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV behält sich das Recht vor, die vom Kunden bestellten Produkte in Teillieferungen zu liefern.

Artikel 4 Beratungs-, Wartungs-, Montage- und Servicearbeiten

1. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen. Dies alles entspricht dem damals bekannten Stand der Wissenschaft.

2. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV hat jederzeit das Recht, bei der Ausführung des Vertrags Dritte einzuschalten.

3. Der Käufer stellt sicher, dass alle Daten, die Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV für notwendig erachtet oder von denen der Käufer vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die dadurch entstehen. die Verzugszinsen dem Kunden entsprechend zu verrechnen.

4. Die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV ihre Handlungen auf falsche und/oder unvollständige Informationen des Käufers gestützt hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ist der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV zuzuschreiben. Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard. BV war bekannt.

5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV die Ausführung von Teilen, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat. Die Regelung in Art. 5 In diesem Fall gilt Absatz 3.

6. Wenn Technical Industry and Trading Company Bijlard BV oder von Technical Industry and Trading Company Bijlard BV beauftragte Dritte im Rahmen des Vertrags Arbeiten auf dem Gelände des Kunden oder an einem vom Kunden benannten Ort ausführen, stellt der Kunde die beteiligten Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung. Kosten für die von diesen Mitarbeitern ausgeführte Arbeit. Angemessenheit der gewünschten Einrichtungen.

7. Der Käufer stellt Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags einen Schaden erleiden, der dem Käufer zuzuschreiben ist.

8. Die von der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV erstellten Diagramme, empfohlenen und/oder verwendeten Komponenten sowie die ausgeführten Arbeiten basieren auf Informationen, die vom Käufer bereitgestellt oder am Standort des Käufers aufgezeichnet wurden. Der Auftraggeber ist für die von ihm oder in seinem Auftrag angefertigten Pläne und Berechnungen sowie die Funktionseignung der von ihm oder in seinem Auftrag vorgeschriebenen Materialien verantwortlich.

9. Diagramme zeigen die Funktionsweise einer möglichen Steuerung innerhalb einer hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen Anlage. Dies bedeutet nicht, dass dies die einzige für diesen Anwendungszweck geeignete Lösung ist.

10. Bei den in einem Diagramm verwendeten Komponenten geht Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV von normalen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Vibrationen, Medium) aus, sofern nicht anders angegeben.

11. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV kann nicht für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die durch die Anwendung eines Systems durch Dritte entstehen.

12. Für die von Technische Industrie en Handelssonderneming Bijlard BV ausgeführten Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nach Abschluss, sofern nicht anders angegeben. Hierzu zählt auch die Haftung für nachweisbare Ungenauigkeiten bei der Planung und Durchführung eines Projektes. Dies bedeutet nicht, dass die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV für eventuelle Mängel an der Installation des Kunden haftbar gemacht werden kann. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV haftet im Rahmen dieser Garantie nur für direkte Schäden aus nachweisbaren Mängeln, die innerhalb der Garantiezeit entstanden sind und ausschließlich eine direkte Folge von Material-, Herstellungs- oder Ausführungsfehlern seitens des technischen Industrie- und Handelsunternehmens Bijlard BV sind. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV ist im Rahmen dieser Garantie lediglich dazu verpflichtet, das defekte Produkt nach eigenem Ermessen zu ersetzen oder zu reparieren. Der Ersatz umfasst nicht mehr als die kostenfreie und frachtfreie Übersendung eines neuen Exemplars. Reparaturen werden nach Ermessen von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV in deren Werkstatt oder beim Kunden vor Ort durchgeführt, vorausgesetzt, dass die erforderliche Mitarbeit geleistet wird.

13. Der Käufer stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV die Arbeiten ungestört und zum vereinbarten Zeitpunkt ausführen können.

14. Der Käufer ist gegenüber der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV verpflichtet, solche Vorkehrungen zu treffen und Anweisungen bezüglich der Ausführung der Arbeiten zu geben, dass die Mitarbeiter der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV vor jeglicher Gefährdung von Personen und/oder Eigentum geschützt sind, einschließlich: basierend auf dem Arbeitsbedingungengesetz und den Arbeitsbedingungenverordnungen. Dabei wird der Besteller mindestens die gleichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die er auch für seine eigenen Mitarbeiter ergreift.

15. Wenn Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV dem Käufer bei der Erfüllung des Vertrags vorübergehend Sachen zur Verfügung gestellt hat, ist der Käufer verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Sachen in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und unverzüglich nach der entsprechenden Aufforderung durch Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV. vollständig zurückzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gehen alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich eventueller Ersatzkosten, zu Lasten des Käufers.

Artikel 5 Zahlungsbedingungen

1. Die Bezahlung der Rechnungen muss ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV benanntes Bankkonto erfolgen. Allerdings ist die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV abweichend vom Vorstehenden stets berechtigt, eine Zahlung per Nachnahme zu verlangen, auch bei Lieferung per Nachnahme.

2. Bei Zahlungsverzug ist Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV berechtigt, Zinsen auf die Forderung in Höhe von 1 % pro Monat oder – nach Wahl von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV – die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6 zu berechnen. :119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV außerdem die Erstattung sämtlicher gerichtlicher und außergerichtlicher Inkassokosten verlangen. Die außergerichtlichen Inkassokosten entsprechen dem von der niederländischen Rechtsanwaltskammer verwendeten/empfohlenen Inkassotarif, mindestens jedoch 100,00 €.

3. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV hat das Recht, vor der (weiteren) Erfüllung seiner Verpflichtungen eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer zu verlangen. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV ist berechtigt, bei Teillieferungen die gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen und ist nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen, bis die Rechnungen für die Teillieferungen bezahlt sind.

Artikel 6 Stornierungsantrag des Käufers

1. Ordnungsgemäß gelieferte Produkte der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV werden nur dann zurückgenommen, wenn nach vorheriger Rücksprache die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV die Zustimmung zur Rücknahme der betreffenden Produkte erhalten hat. Für diese Genehmigung verwendet Technische Industrie en Handelssonderneming Bijlard BV unter anderem die folgenden Kriterien: – Die Verpackung wurde nicht geöffnet oder beschädigt; – die Produkte wurden nicht zusammengebaut; – es handelt sich nicht um elektrische Produkte, Sensoren oder Zubehör (wie Kabel, Anschlüsse usw.); – der Käufer trägt die Kosten für den Transport und/oder die Rücksendung und garantiert deren Bezahlung; – es handelt sich nicht um Sonderangebote oder Sonderanfertigungen; – die Entbindung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

2. Rücksendungen werden gutgeschrieben, sofern und soweit die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV der Rücksendung der Produkte zugestimmt hat und die Zahlung korrekt erfolgt ist. Der gutzuschreibende Betrag bzw. Prozentsatz des Kaufpreises wird von der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV festgelegt.

3. Möchte der Käufer aus irgendeinem Grund die Bestellung bei Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV ganz oder teilweise stornieren oder möchte der Käufer den mit Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auflösen, Eine Stornierung/Kündigung erfolgt erst, wenn der Besteller die bei Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV entstandenen Kosten sowie den bei Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV infolge dieser Stornierung/Kündigung entstandenen Verlust und/oder entgangenen Gewinn vollständig bezahlt hat.

4. Zur Berechnung der vom Käufer zu zahlenden Entschädigung für die von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV aufgewendeten Kosten, den erlittenen Schaden und/oder den entgangenen Gewinn, wenn Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV der vorgenannten Stornierung/Kündigung zustimmt, Als fristgerecht gilt: der Tag, an dem die schriftliche Stornierung bei der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV eingeht.

5. In allen Fällen einer Stornierung/Kündigung schuldet der Käufer der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV alles, was die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV an Dritte gezahlt hat, mit denen sie im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung oder Vereinbarung eine Forderung hat, ungeachtet der Stornierung/Kündigung. Bestellung oder Vertrag Das Technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV hat Einkäufe getätigt oder Verträge abgeschlossen, die zu Zahlungsverpflichtungen für das Technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV führen, (muss) zahlen.

Artikel 7 Auflösung

1. Wenn der Käufer eine Verpflichtung aus dem mit Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV geschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt und im Falle eines Konkurses, Zahlungsaufschubs, der (vorläufigen) Antragserklärung der natürlichen Personen Im Falle einer Insolvenz des Käufers aufgrund eines Schuldenumstrukturierungsgesetzes oder einer Schließung bzw. Liquidation des Unternehmens des Käufers hat Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV das Recht (ohne Inverzugsetzung), die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. In dieser Hinsicht ist die Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV nicht schadensersatzpflichtig und die sonstigen Rechte der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV bleiben hiervon unberührt. In den hier genannten Fällen sind alle Forderungen der Technischen Industrie und Handelssonderneming Bijlard BV gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

2. Wenn Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV den Vertrag auf der Grundlage des Vorstehenden oder aufgrund eines anderen Verzugs des Käufers kündigt, schuldet der Käufer eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Nettorechnungsbetrags, unbeschadet des Rechts von Technische Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV, Handelsgesellschaft Bijlard BV, auf vollen Schadensersatz, wenn der Schaden höher ist als die vorgesehene Entschädigung.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV gelieferten und beim Käufer oder bei dessen Inhaber befindlichen Waren bleiben Eigentum von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer alle Forderungen von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV in Bezug auf die Gegenleistung für die von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV im Rahmen des Vertrags an den Käufer zu liefernden oder zu liefernden Waren oder die zu erbringenden oder erbrachten Arbeiten. Alle von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV gelieferten Waren bleiben auch dann Eigentum von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV, wenn und solange der Käufer die Forderungen, die Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV gegenüber dem Käufer hat, aufgrund von Nichterfüllung nicht erfüllt. aus den oben genannten Vereinbarungen (einschließlich Ansprüchen auf Bußgelder, Zinsen und Kosten) nicht vollständig bezahlt wurde. Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt aus irgendeinem Grund nicht geltend gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, wenn die Waren von ihm an einen Dritten geliefert wurden, Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV auf erste Anfrage darüber zu informieren. . alle Rechte, die der Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Waren gegen diesen Dritten hat oder erwerben wird, an Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV zu übertragen.

2. Sobald der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen aus den oben genannten Forderungen erfüllt hat, überträgt Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV das Eigentum an den gelieferten Waren unter Vorbehalt eines Pfandrechts von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV als zusätzliche Sicherheit für andere Forderungen. Handelsgesellschaft Bijlard BV auf den Käufer hat. Der Käufer wird auf erste Aufforderung hin bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen mitwirken.

3. Zu Verpfändungen oder sonstigen Belastungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist der Käufer nicht berechtigt.

4. Falls Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann, hierüber zu informieren.

5. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Die Versicherungspolice wird auf erste Aufforderung zur Einsichtnahme vorgelegt.

6. Von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV gelieferte Waren, die gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. .

7. Für den Fall, dass Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV ihre Eigentumsrechte wie in diesem Artikel beschrieben ausüben möchte, erteilt der Käufer Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV oder von ihr benannten Dritten hiermit die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen die Eigentumsgegenstände von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV befinden und diese Artikel zurückzunehmen.

Artikel 9 Garantie

1. Für Artikel, die mit einer Werksgarantie geliefert werden, gelten ausschließlich die vom Hersteller festgelegten Garantiebedingungen. In allen anderen Fällen wird von der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV keine Garantie übernommen.

2. Die Garantie gilt in jedem Fall nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, unvorsichtigen oder unfachmännischen Gebrauch, Unfälle oder Katastrophen wie Feuer- oder Wasserschäden zurückzuführen sind, oder wenn die Artikel von Dritten verändert oder repariert wurden.

3. Die Garantie gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV erfüllt hat und die Produkte ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Berücksichtigung aller geltenden Vorschriften verwendet hat. Vorschriften/Gebrauchsanweisungen etc. Verwendet der Käufer ein Produkt für einen ungewöhnlichen Einsatzzweck oder beachtet er die Vorschriften etc. nicht, so geschieht dies auf Risiko des Käufers.

4. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV ist berechtigt, für Reparaturen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Garantie eine Gebühr zu erheben.

5. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV gewährt auf gebrauchte Artikel keine Garantie.

Artikel 10 Beschwerden

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind vom Käufer Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV innerhalb von fünf Tagen nach dem Tag der Lieferung mitzuteilen und detailliert darzulegen. Später mitgeteilte Reklamationen müssen von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV nicht bearbeitet werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er den Mangel bei einer sorgfältigen Prüfung innerhalb der oben genannten Frist nicht hätte entdecken können. In diesem Fall muss der Käufer die Beschwerde(n) unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach Entdeckung der Beschwerde(n) an Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV melden.

2. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen oder – nach telefonischer Meldung – unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reklamationen, die nach Ablauf der Garantiezeit bei Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV eingehen, müssen von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV nicht bearbeitet werden.

3. Wenn sich eine Beschwerde als berechtigt erweist, wird Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV (nach Ermessen von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV) für eine Reparatur sorgen oder ein gleiches bzw. vergleichbares Produkt liefern.

4. Eventuelle Beschwerden berechtigen den Auftraggeber nicht dazu, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV auszusetzen.

Artikel 11 Haftung

1. Die Haftung von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV ist auf die Einhaltung der Bestimmungen in Artikel 10.3 beschränkt, es sei denn, der Schaden ist das Ergebnis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines leitenden Angestellten von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV oder Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV haftet gemäß den zwingenden Bestimmungen zur Produkthaftung. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

2. Technical Industry and Trading Company Bijlard BV haftet in keinem Fall (auch wenn Technical Industry and Trading Company Bijlard BV sich nicht auf die Haftungsbeschränkung in Artikel 11.1 berufen könnte) für indirekte Schäden, einschließlich Geschäftsschäden, Stagnationsschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. Schäden und haftet in keinem Fall für Helfer. Darüber hinaus ist die Haftung in jedem Fall auf den Nettorechnungsbetrag der Produkte beschränkt, für die Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV haftbar wäre, oder auf maximal den Betrag, den der Versicherer von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV in einem gegebenen Fall.

Artikel 12 Geistiges Eigentum und Urheberrecht

1. Sämtliche von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV im Rahmen des Vertrags erstellten und bereitgestellten Dokumente wie Entwürfe, Diagramme, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien sind ausschließlich für die Verwendung durch den Käufer bestimmt. verwendet werden und dürfen von ihm ohne vorherige Zustimmung von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV weder reproduziert, veröffentlicht noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, die Art der bereitgestellten Dokumente erfordert etwas anderes und bleibt Eigentum von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV, unabhängig davon, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Das technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV behält sich das Recht vor, die durch die Durchführung der Arbeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass dadurch keine vertraulichen Informationen, die vom Kunden stammen und auf ihn zurückgeführt werden können, an Dritte weitergegeben werden.</p >

Artikel 13 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn sie von einer Partei mitgeteilt wurden oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

2. Wenn Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder vom zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV sich nicht darauf berufen kann, Sofern ein gesetzlich oder vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Ablehnungsrecht vorliegt, ist Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet und ist die Gegenpartei nicht berechtigt, den Vertrag wegen daraus entstandener Schäden aufzulösen. < /p>

Artikel 14 Nichtübernahme von Personal

1. Der Käufer darf während der Laufzeit des Vertrages und während des Zeitraums von bis zu zwei Jahren nach dessen Beendigung in keiner Weise, außer nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV, Mitarbeitern von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV oder Dritte, die das Technische Industrie- und Handelsunternehmen Bijlard BV mit der Ausführung dieses Vertrags beauftragt hat und die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind (waren), sie beschäftigen oder auf andere Weise direkt oder indirekt für sie arbeiten.

2. Bei Handlungen, die gegen Artikel 14 Absatz 1 verstoßen, verwirkt der Käufer gegenüber Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV eine sofort fällige und nicht erstattungsfähige Geldstrafe in Höhe von 10.000 € pro Verstoß und von 2.500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. unbeschadet dessen das Recht von Technische Industrie en Handelssonderneming Bijlard BV, vollen Schadenersatz zu verlangen, wenn der Schaden die oben genannten Strafbeträge übersteigt.

Artikel 15 Höhere Gewalt

1. Unter höherer Gewalt seitens der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb des Einflussbereichs der Technischen Industrie- und Handelsgesellschaft Bijlard BV liegt und der die normale Ausführung des Vertrags verhindert. Zu solchen Umständen, die höhere Gewalt darstellen, gehören in jedem Fall: Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferungen durch Lieferanten von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV, Streiks, Aussperrungen, Störungen der Energieversorgung, Verkehrsstörungen, Maschinenausfall, staatliche Maßnahmen sowie die Folgen davon, Verlust oder Beschädigung. während des Transports usw.

2. Wenn die Lieferung von Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV aufgrund höherer Gewalt verzögert wird, ist Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV berechtigt, später zu liefern, als die höhere Gewalt andauert, mit einer maximal sechs Monate. Erscheint die Erfüllung dauerhaft unmöglich, endet der Vertrag kraft Gesetzes mit Ablauf dieser Frist. Nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Monaten haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Technical Industry and Trading Company Bijlard BV haftet in keinem Fall für Schäden.

Artikel 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für alle mit der Technical Industry and Trading Company Bijlard BV geschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Alle Streitigkeiten, die zwischen Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV und dem Käufer entstehen und die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vom zuständigen Gericht in Breda entschieden, es sei denn, Technische industrie en handelsonderneming Bijlard BV möchte den Streit vor ein anderes zuständiges Gericht bringen oder das Gesetz sieht einen anderen Richter vor.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und Technische Industrie en Handelssonderneming Bijlard BV an eine möglichst ähnliche Bestimmung gebunden, die nicht annullierbar ist.

Bijlard Hydrauliek ist ein offiziell zertifizierter Vertriebspartner für Parker-Hydraulik. Darüber hinaus ist Bijlard seit 50 Jahren ein unabhängiger Anbieter einer Vielzahl unterschiedlicher Komponenten und somit in der Lage, maßgeschneiderte Beratung zu bieten.
Ovenberg 3a, 6596 DP te Milsbeek
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